
Unter Ehegattennamensrecht versteht man die gesetzlichen Möglichkeiten der Namensführung von Ehegatten nach der Eheschließung Folgende Möglichkeiten bestehen: Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, dass Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen/Familiennamen bestimmen. Eine E...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.