
Bei Ehegattenarbeitsverhältnissen wird der eine Partner vom anderen in seiner Firma oder im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer engagiert. Ehegattenarbeitsverhältnisse werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Das Anstellungsverh...
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Als Ehegattenarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem ein Ehepartner' Arbeitgeber und der andere Ehepartner Arbeitnehmer ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Ehegattenarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem ein Ehepartner' Arbeitgeber und der andere Ehepartner Arbeitnehmer ist.
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