[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ein Ding für das andere geben oder nehmen; doch nur in einigen Fällen. 1. Geld verwechseln, sich für eine Geld-Sorte den Werth in einer andern geben lassen. Derjenige, welcher die andere Münz-Sorte dafür gibt, wechselt, der Inhaber der erstern verwechselt; wo ver die Bede...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1046

(Text von 1910) Auswechseln
1). Verwechseln
2). Umwechseln
3). Auswechseln heißt, etwas aus seinem Besitz geben und dafür etwas anderes empfangen, z. B. Gefangene gegen Lösegeld;
umwechseln aber, für irgend einen Gegenstand ein oder mehrere Dinge
derselben Art empfangen, die den gleichen We...
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