
ist das Erbrecht eines Ehegatten beim Tode des anderen Ehegatten. In Rom führt die wachsende Häufigkeit der gewaltfreien Ehe schließlich zur Einführung einer (allen Verwandten nachgeordneten) Erbfolge zwischen Ehegatten. Im Reich erkennen Stadtrechte im Hochmittelalter als Folge der Gütergemeinschaft allmählich ein E. an. Nach dem Bürgerlich...
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Ehegattenerbrecht, Erbfolge.
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Ist der Ehegatte Erbe so erbt der Ehegatte zunächst gemäß § 1931 BGB 1/4 (neben Erben 1. Ordnung) bzw. 1/2 (neben Erben 2. Ordnung). Besteht Zugewinngemeinschaft so erbt er zusätzlich über § 1371 BGB ein weiteres 1/4. Besteht Gütertrennung erbt der Überlebende Ehegatte bei einem und zwei Kindern gemäß § 1931 Abs. 4 BGB mit diesen zu gle...
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