
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird die Wahlfreiheit für Versicherte gestärkt, indem die Krankenkassen erstmals seit dem 1. April 2007 die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung haben, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. Zum 1. Januar 2009 werden die Wahltarife noch weiter ausgebaut.Zu unt...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/w/index_00050.html

In der Gesundheitswirtschaft : Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird die Wahlfreiheit für Versicherte gestärkt, indem die Krankenkasse n erstmals seit dem 1. April 2007 die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung haben, ihren Versicherten Wahltarif e anzubieten. Zum 1. Januar 2009 werden die Wahltarif e noch weiter ausgebaut. Zu unterscheide.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wahltarife/wahltarife.htm
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