[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. ich kehre um, umgekehrt, umzukehren, welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, die Richtung seiner Bewegung ändern, um sie nach der entgegen gesetzten fortzusetzen. Wer von Osten nach Westen gehet, kehret um, wenn er diese Richtung änd... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_424
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