
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die unter Ehepartnern besteht, die aber nicht am Rechtsverkehr teilnimmt. Selbst wenn Eheleute eine Gütertrennung vereinbart haben, wirkt dennoch häufig der an dem Vermögen nicht beteiligte Ehepartner aktiv an der Vermögensbildung ...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.