
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die unter Ehepartnern besteht, die aber nicht am Rechtsverkehr teilnimmt. Selbst wenn Eheleute eine Gütertrennung vereinbart haben, wirkt dennoch häufig der an dem Vermögen nicht beteiligte Ehepartner aktiv an der Vermögensbildung ...
Gefunden auf 
https://www.anwalt24.de/lexikon
  Keine exakte Übereinkunft gefunden.