
Die Aufstiftung ist ein Unterfall der Anstiftung, die nach § 26 Strafgesetzbuch strafbar ist. Die Besonderheit der Aufstiftung ist, dass der Täter bereits entschlossen war, ein Delikt (Grunddelikt) zu begehen und der Anstifter ihn lediglich dazu bewegt, ein schwereres Delikt des gleichen Typs (Qualifikation) zu begehen. Beispiel: Der Täter war ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstiftung
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