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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Schweizer Regionalbanken
Datum & Land: 10/03/2011, Ch.
Wörter: 837
Personalkredit
Kredit, der einer Person allein aufgrund ihrer Vertrauenswürdigkeit, ihres Einkommens und ihrer Vermögensanlage gewährt wird, ohne dass spezielle Vermögenswerte des Kreditnehmers als Pfand haften. Kredit, der gestützt auf die gleichen Voraussetzungen bei mitverpflichteten Bürgen gewährt wird.
Passive Checkfähigkeit
Dem Checkempfänger gegenüber wird die bezogene Bank automatisch zahlungspflichtig. Diese Pflicht nennt man passive Checkfähigkeit.
Parität
Austauschverhältnis zwischen zwei Währungen, z.B. Dollar-Parität (Kurswert einer Währung ausgedrückt in Dollar).
Partizipationsschein
Der Partizipationsschein dient einer Firma zur Beschaffung von Eigenkapital, ohne jedoch dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte zu gewähren; die bestehenden Eigentumsverhältnisse der Firma werden also nicht verändert.
Passivgeschäfte
passives Geschäfte, bei denen die Bank Gelder entgegennimmt und damit Verbindlichkeiten eingeht, z.B. Spareinlagen, Ausgabe von Kassenobligationen, Kreditoren auf Sicht und Zeit. Gegensatz: Aktivgeschäfte.
Passiven, transitorische
Auf der Passivseite der Bilanz verbuchte Rechnungsabgrenzungsposten, wie Erträge, die jedoch das neue Geschäftsjahr betreffen, oder Aufwendungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallen sind, jedoch erst im folgenden bezahlt werden. Gegensatz: Aktiven, transitorische,
Passiven
Die auf der Habenseite der Bilanz eines Unternehmens aufgeführten Schulden (Fremdkapital) sowie das Eigenkapital. Gegensatz: Aktiven.
Orderklausel
Der Vermerk «oder an Order» nach dem Namen des Begünstigten ermöglicht die Übertragung eines Wertpapiers durch Indossament. Bei gesetzlichen Orderpapieren (z.B. Wechsel, Checks, Namenaktien) ist die Orderklausel unwesentlich, da diese Wertpapiere von Gesetzes wegen indossiert werden können.
OR
Abk. für Schweiz. Obligationenrecht.
Passivzinsen
Zinsen, die die Bank für das von ihr hereingenommene Geld zahlen muss. Im Kontokorrentgeschäft meist Habenzinsen genannt. Gegensatz: Aktiv- oder Sollzinsen.
Orderpapier
Der Berechtigte ist namentlich erwähnt.
Ordre lié
Fachausdruck für ein «Zug um Zug»Geschäft («verbundener Auftrag») an der Börse, wobei in der Regel der Erlös aus dem Verkauf von bestimmten Wertpapieren für den Kauf anderer Wertpapiere zu verwenden ist. Für die Durchführung der Umtauschoperationen können gegebenenfalls Kurslimiten für den Verkauf bzw. Kauf vorgeschrieben werden.
Optimumprinzip
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine optimale (bestmögliche) Leistung zu erbringen
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) Englisch: Organization for Economic Cooperation and Development. Die OECD wurde 1961 von den europäischen Industrieländern, den USA und der Türkei mit dem Zweck gegründet, das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und den Lebensstandard in den Mitgliedsländern zu fördern und zu einer gesunden Entwicklung der Weltwirtschaft und des Welthandels bei...
Option
Eine Option ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Für den Käufer enthält sie das Recht, aber nicht die Pflicht, eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem fixierten Preis bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.
Oppositionsliste
Liste der als gestohlen oder vermisst gemeldeten Wertpapiere. Auch Sperrliste genannt.
Optionsanleihe
Anleihe, bei welcher die Obligationen mit einem Optionsschein versehen sind. Der Optionsschein berechtigt, während einer bestimmten Frist zu einem im voraus festgelegten Preis Aktien oder Partizipationsscheine der betreffenden Gesellschaft zu beziehen. Für eine Optionsanleihe gibt es drei Börsennotierungen: Obligationen inkl. Optionsschein, Obliga...
Optionenbörse
Markt für Optionen, also für Kaufs- (Calls) und Verkaufsrechte (Puts) an Wertpapieren zu festgelegten Bedingungen.
Optionsprämie
Die Optionsprämie zeigt an, um wie viel Prozent teurer (positive Prämie) oder billiger (negative Prämie) ein Beteiligungspapier zu stehen kommt, wenn es über den Umweg einer Option erworben wird, als wenn es direkt an der Börse gekauft wird.
Optionsobligation
Ist eine Anleihe, die neben dem Zinscoupons noch einen Optionsschein enthält. Dieser berechtigt zu den im voraus im Emmissionsprospekt genannten Bedingungen Beteiligungspapiere zu erwerben.
Optionspreis
Preis, zu dem ein Optionsrecht (bei einer Optionsanleihe oder Put oder Call) ausgeübt werden kann.
Optionsschein
Bei einer Optionsanleihe zusammen mit der Anleihensobligation abgegebener, separater Bezugsschein, der dem Titelinhaber das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Zeit Aktien oder Partizipationsscheine dieser Gesellschaft zu einem im voraus festgelegten Preis zu beziehen.
Offenmarktpolitik
Instrument der Notenbankpolitik. Indem die Notenbank kurz-, mittel- und langfristige Wertpapiere oder anderweitige Forderungen am Geld- oder Kapitalmarkt für eigene Rechnung an- und verkauft, beeinflusst sie die Geldmenge und das Zinsniveau.
Obligationenfonds
Anlagefonds, der gemäss Reglement in Obligationen und Wandelobligationen investiert, z.B. Bond-Invest der Intrag AG.
Obligation
Als Wertpapier gestaltete Schuldverpflichtung mit festem, gelegentlich aber auch mit veränderlichem Zinssatz oder zinslos (Nullcoupon-Anleihe). Von wenigen Ausnahmen abgesehen mit einer festen Fälligkeit (Anleihensobligation, Kassenobligation). Andere Bezeichnung für Schuldverschreibung.
Obligationenring
Börsenring, an dem Obligationen gehandelt werden.
Obligo
Verpflichtung; Verbindlichkeit, z.B. Wechsel-Obligo.
Nummernkonto
Konto oder Wertschriftendepot, bei dem der Name des Bankkunden durch eine Nummer oder durch ein Kennwort ersetzt ist. Beim Nummernkonto/-depot ist der Kontoinhaber nur einem begrenzten Kreis von Bankangestellten bekannt. Eine Hinterlage von Geldern oder Wertpapieren bei Banken ohne Namensangabe ist in der Schweiz rechtlich und banktechnisch ausges...
Nur zur Verrechnung
Vermerk auf der Vorderseite des Checks, dass der Betrag nur gutgeschrieben werden darf (keine Barauszahlung). Damit wird der Check zum Verrechnungscheck.
Numismatik
Münzkunde: Sammeln von Münzen.
Nostro-Konto
Konto einer inländischen Bank bei einer ausländischen Bank, meist in ausländischer Währung geführt.
Nutzniessungskonto
Beim Nutzniessungskonto gibt es zwei beteiligte Parteien. Der Inhaber und ein Begünstigter. Der Inhaber ist Eigentümer der deponierten Werte, und der Begünstigte kann über die Erträge der Vermögenswerte verfügen - er darf das Vermögen aber nicht vermindern.
Notenbankinstrumentarium
Die Gesamtheit der kredit-, geld- und währungspolitischen Kompetenzen der Notenbank. Zum klassischen Notenbankinstrumen gehören vor allem die Diskont- und Lombardpolitik, die Offenmarktpolitik und die Mindestreserven.
Notenbank
Bank, die mit dem Recht zur Banknotenemission ausgestattet ist. In der Schweiz steht das Recht zur Ausgabe von Banknoten gemäss Art. 39 der Bundesverfassung ausschliesslich dem Bunde zu. Der Bund hat durch das Nationalbankgesetz die Durchführung der Notenemission der Schweizerischen Nationalbank übertragen.
Notenmonopol
Das Notenmonopol ist das alleinige Recht, Banknoten ausgeben zu dürfen. Das Recht wurde vom Bund an die Schweizerische Nationalbank abgegeben.
Notenumlauf
Summe aller Banknoten, die von einer Notenbank ausgegeben wurden und zu einem bestimmten Zeitpunkt im Umlauf sind.
Notifikation
Formelle Benachrichtigung des Schuldners durch den bisherigen oder den neuen Gläubiger bei Abtretung (Zession) oder Verpfändung (z.B. von Ansprüchen aus Lebensversicherungen). Im Wechselrecht: gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung des Check- oder Wechselinhabers an den Vormann und Aussteller sowie des Indossanten an den Vormann über die Zahlungsve...
Notes
Notes sind privat plazierte, in Wertpapierform verbriefte Schuldverschreibungen ausländischer Schuldner. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 3 und 5 Jahre. Die Notes lauten auf Beträge von mindestens CHF 10'000.-.
Nonvaleurs
Im Wertpapiergeschäft: Notleidende Wertpapiere, die ganz oder weitgehend wertlos geworden sind.
Novation
Schuldumwandlung bzw. Schulderneuerung. Vertrag, der die Tilgung einer alten Schuld durch Begründung einer neuen bewirkt (z.B. im Kontokorrentverkehr durch Saldoziehung und -anerkennung).
Nebenbörse
Da können Titel von Firmen gehandelt werden, die die Kotierungsbedingungen nicht erfüllen. Für die Nebenbörse gelten etwas weniger strenge Zulassungsbestimmungen.
Negativzins
Zins, der dem Kapital belastet wird. In der Schweiz übliche Bezeichnung für die vom Bundesrat im Zusammenhang mit den Abwehrmassnahmen gegen den Kapitalzufluss aus dem Ausland verordnete Kommissionsbelastung, in Kraft 1964 -1966 und von Ende Juni 1971 mit kurzen Unterbrüchen bis November 1979.
Nachdeckungspflicht
Verpflichtung des Schuldners, bei einer eingetretenen Wertverminderung der Pfänder die Deckung des Kredits wieder auf den vertraglichen Stand zu bringen (Nachdeckung).
Nettoverzinsung
Zins nach Abzug der Quellensteuer (Verrechnungssteuer) auf Zins- bzw. Dividendengutschriften.
Nennwert
Der auf Wertpapieren angegebene Forderungs- oder Beteiligungsbetrag, im Unterschied zum Kurswert, d.h. jenem Wert, zu dem das Papier gehandelt wird.
Nachbörslich
Inoffizieller Börsenhandel nach Beendigung der offiziellen Börse. Der nachbörsliche Handel gehört zum ausserbörslichen Handel.
Nachgangshypothek
Hypothek, die nicht mehr in die für 1. Hypotheken reservierte Belehnungshöhe fällt und höher verzinst werden muss. Bei einer Verwertung wird der Gläubiger einer Nachgangshypothek erst nach vollständiger Abgeltung des Gläubigers der 1. Hypothek befriedigt. Besitzt eine Nachgangshypothek ein im Grundbuch eingetragenes Nachrückungsrecht, rückt sie im...
Nachttresor
Tresoranlage, die für Bankkunden auch ausserhalb der Schalterstunden benützt werden kann. Die Benützung ist durch schriftlichen Vertrag geregelt.
Nachrangige Anleihen
Anleihen, deren Gläubiger bei einem allfälligen Konkurs hinter alle übrigen Gläubiger zurücktreten. Die Banken in der Schweiz können nachrangige Anleihen unter gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen in beschränktem Ausmass den eigenen Mitteln zurechnen.
Namenheft
In der Schweiz: Je nach Ausgestaltung der Reglements-Bestimmungen des entsprechenden Namenheftes handelt es sich um ein Wertpapier.
Namenaktie
(vinkuliert) Namenaktie mit beschränkter, in den Statuten erwähnter Übertragungsmöglichkeit. Zweck der vinkulierten Namenaktie: verstärkter Schutz gegen eine unerwünschte Veränderung in der Verteilung des Aktienbesitzes.
Nachsichtwechsel
Wechsel, der auf einen bestimmten Zeitpunkt nach Vorlage zum Akzept zahlbar ist (z.B. nach einem Monat).
Namenaktien
Aktien, die auf den Namen einer bestimmten Person lauten.
Napoleon
Französisches 20-Franken-Goldstück mit dem Bild Napoleons I. oder III.
Nationalbankgesetz
Das Nationalbankgesetz ist der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Es enthält Vorschriften über die Nationalbank als Aktiengesellschaft, über ihre Organisation und ihre geldpolitischen Instrumente. Als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechts kann die Nationalbank nicht wie andere Unternehmen ihre ei...
Mündelsicherheit
Meist gesetzlich geforderte Sicherheit für die Anlage von Mündelgeldern, im weiteren Sinne grösstmögliche Sicherheit für Kapitalanlagen überhaupt. Zu den mündelsicheren Anlagen zählen inländische Staatspapiere, Pfandbriefe, Spareinlagen usw.
Nationalbank-Girokonto
Bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) unterhaltenes Konto zur Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs. Dem Gironetz sind schweizerische und liechtensteinische Banken, die schweizerische Eidgenossenschaft, ausländische Währungsbehörden, Banken und internationale Kreditorganisationen angeschlossen. Die Giroguthaben werden in der Bilanz der SN...
Namenpapier
Sie lauten auf den Namen des Berechtigten, sind aber eigentlich für die Weitergabe nicht vorgesehen.
Moratorium
Zahlungsaufschub bzw. Fristverlängerung für die Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten.
Mündig
wird man mit dem Erreichen des 18. Altersjahres oder mit vorzeitiger Heirat.
Münzregal
Unter Münzregal versteht man das Recht, Münzen zu prägen.
Mindestreserven
Gelder, die von den Banken bei der Zentralbank in vorgeschriebenem Umfang und in der Regel zinslos deponiert werden müssen. Die Berechnung erfolgt in der Regel in % bestimmter Passivposten. Die Mindestreserven beschränken den Kreditspielraum der Banken und beeinflussen die Geldmenge. Auch Mindestguthaben genannt.
Minimumprinzip
Eine bestimmte Leistung (Output) mit einem minimalen Aufwand zu erreichen.
Miteigentum
Gemeinsames Eigentum mehrerer Personen an einer Sache (nach Bruchteilen), ohne äusserliche Aufteilung der Sache. Jeder Miteigentümer kann seinen Anteil veräussern oder verpfänden, während die Verfügung über die ganze Sache die Zustimmung aller Miteigentümer erfordert.
Mittelkurs
Arithmetisches Mittel zwischen verschiedenen Kursen, beispielsweise zwischen Geld- und Briefkurs. Andere Bezeichnung für Durchschnittskurs, Average.
Mittel, greifbare
Gemäss schweizerischem Bankengesetz werden unter dieser Bezeichnung zusammengefasst: Kassa, Giroguthaben bei der Nationalbank, Postcheckguthaben.
Medaille
Prägung aus Metall in Münzform, aber ohne Nennwert und ohne gesetzlichen Kurswert. Eine Medaille kann nicht als Zahlungsmittel, sondern lediglich als Sammelobjekt verwendet werden. Im Unterschied zu Münzen können auch private Stellen Medaillen herausgeben.
Metallkonto
Ein von der Bank geführtes Edelmetallkonto, das dem Kontoinhaber einen Anspruch auf eine bestimmte Edelmetallmenge oder eine bestimmte Anzahl Edelmetallmünzen verschafft.
Mengengeschäft
Weitgehend standardisierte Bankdienstleistungen für einen breiten Kundenkreis, z.B. Gehaltskonto. Gegensatz: Individualgeschäft.
Makler
1) Vermittler, der für Rechnung des Kunden, aber in eigenem Namen gewerbsmässig an der Börse Geschäftsabschlüsse tätigt (speziell in den USA und Grossbritannien üblich). An den Schweizer Börsen üben konzessionierte Banken und Effektenhandelsfirmen diese Funktion aus.
Maximumprinzip
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln einen maximalen Output/Ertrag zu erwirtschaften.
Majorisierung
Im Wertschriftengeschäft: Vorsorglich erhöhte Zeichnung bei einer Emission, um trotz einer zu gewärtigenden eingeschränkten Zuteilung den tatsächlich gewünschten Betrag zugeteilt zu erhalten.
Management-Buyout
Übernahme des Aktienkapitals oder grosser Aktienpakete durch Manager, die bereits im Unternehmen tätig sind. Oft kombiniert mit Änderungen der Führungsstruktur und/oder Rechtsform des Unternehmens.
Mantel
Aktien- oder Obligationenurkunde ohne Couponsbogen und Talon.
Mandatory Convertible Securities
Anleger kaufen mit dem Mandatory Convertible Security eine Aktie, die sie nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit automatisch ausgeliefert bekommen. Während dieser Zeit berechtigt sie ein Coupon pro Aktie zu einem Bezug eines jährlichen Zinses. Kursverluste sind bis zu einem bestimmten Prozentsatz begrenzt. Demgegenüber sind die Anleger an einem all...
Marchzins
Ein seit dem letzten Zinstermin bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgelaufener Zins.
Market Maker
Wertpapierhändier, der in bestimmten Wertschriften eigene Bestände hält und regelmässig am Markt Geldkurse und Briefkurse stellt. Dadurch wird das Marktgeschehen vom «Marktmacher» wesentlich beeinflusst.
Markt
Ein Markt ist ein Ort, an dem Angebot und Nachfrage sich treffen und sich Preise bilden.
Maximalhypothek
maximale Grundpfandverschreibung, bei der das Grundstück, ungeachtet allfälliger Schwankungen des Forderungsbetrages (im Unterschied zur Regelung bei der Kapitalhypothek), nicht über den im Grundbuch eingetragenen Maximalbetrag hinaus haftet. Andere Bezeichnung: Höchstbetragshypothek.
LIBOR
Abk. für London interbank offered rate (= Londoner Interbankbriefsatz für Gelddepositen unter erstklassigen Banken auf den internationalen Geldmärkten).
Lombardkredit
Der Lombardkredit ist ein Kredit gegen Verpfändung von Depotwerten und Bankguthaben.
Lombardsatz
1) Zinssatz für Lombardkredite, welche die Zentralbank den Geschäftsbanken für lombardfähige Werte gewährt (offizieller Lombardsatz).
Loskurs
Börsenkurs, zu dem gleichzeitig verschiedene Nachfrager von einem Anbieter kaufen oder mehrere Anbieter einem Nachfrager verkaufen wollen, wobei mangels ausreichender Zahl verfügbarer Titel oder Käufer durch Los entschieden wird, wer den Abschluss an der Börse effektiv machen kann. Solche Transaktionen werden im Kursblatt der Schweizer Börse durch...
Lieferschein
1) Schriftliche Verpflichtung der bei einer Emission als Zeichnungsstelle tätigen Bank, dem Zeichner die definitiven Titel nach Erscheinen auszuhändigen.
Liberierung
Der Anleger ist verpflichtet, die zugeteilten Wertpapiere bis zu einem bestimmten Datum zu bezahlen. Dafür erhält er die Titel.
Lieferung, schlechte
Eigenschaften von Wertschriften, Gold oder Waren, die den Lieferbedingungen der Börse oder den vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht entsprechen, z.B. Aktien ohne dazugehörige Couponsbogen.
Lieferung, gute
Eigenschaften von Wertschriften, Gold oder Waren, die den Lieferbedingungen der Börse oder den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechen.
Limitiert
Auftragsart beim Kauf bzw. Verkauf eines Wertpapiers. Der Auftraggeber schreibt einen Grenzkurs (höchst/tiefst) vor. Gegensatz: bestens.
Limite
Von Bankkunden vorgegebene Höchst- oder Mindestpreise für Käufe bzw. Verkäufe von Wertpapieren, Devisen oder Gold, die nicht über- bzw. nicht unterschritten werden dürfen.
Liquidität
Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen bei ihrer Fälligkeit nachzukommen.
Liquidationstag
Im voraus vom Effektenbörsenverein festgesetzte Tage gegen Monatsende, an denen die zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossenen Termingeschäfte an der Börse zur Lieferung und Zahlung gelangen.
Liquidation
1) Auflösung eines Vermögens bzw. eines Unternehmens durch Realisierung der Aktiven und Regelung der Schulden.
Limite im Kreditgeschäft
Oberste Grenze für die Beanspruchung eines Kredits.
Liquiditätsausweis
Durch die Bank periodisch zu erstellende Übersicht, die das Verhältnis zwischen den greifbaren Mitteln und den leicht verwertbaren Aktiven auf der einen und den kurzfristigen Verbindlichkeiten auf der anderen Seite wiedergibt. In der Schweiz geregelt durch das Bankengesetz, Art. 4, und die entsprechende Verordnung, Art. 15-20.
Leasing
Vermietung von Investitionsgütern (z.B. Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge), wobei als Vermieter die Herstellerfirmen oder Leasinggesellschaften auftreten. Normalerweise gehen die Leasinggüter am Ende der Leasingdauer gegen Bezahlung eines bescheidenen Restwertes ins Eigentum des Leasers über. Das Leasing ermöglicht eine liquiditätsschonende...
Lebensversicherungspolice
Urkunde, die den Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bestätigt. Ohne Wertpapiercharakter, da die Police nur Beweisfunktion hat.
Leitbörse
Börse, deren Entwicklung Auswirkungen auf andere Börsen hat. International kann die New Yorker Börse als Leitbörse betrachtet werden.
Leerverkauf
Verkauf von noch nicht im Besitz des Verkäufers befindlichen Werten auf Termin. Auch: Verkauf à découvert. Bei Leerverkäufen versucht der auf sinkende Kurse Spekulierende (Baissier) Gewinn damit zu erzielen, dass er sich später zu tieferen Kursen mit den verkauften Werten eindeckt.
Leverage
Angloamerikanischer Fachausdruck für die bei kreditmässig finanzierten Investitionen entstehende Hebelwirkung (leverage = Hebelkraft) auf die Ertragskraft des Eigenkapitals. Während der aufgenommene Kredit fest verzinslich ist, kommt ein darüber hinausgehender Ertrag ganz dem gewinnberechtigten Eigenkapital zugute. Anderseits steigert ein hoher Fr...
Legitimationsklausel
Die Bank ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Identität des Vorweisers zu prüfen. Trotzdem trägt die Bank eine gewisse Sorgfaltspflicht, um Schäden zu vermeiden.