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Steuerhoheit

Steuerhoheit Logo #42000 Die Steuerhoheit bezeichnet die durch die Verfassung oder aufgrund dieser erlassener Gesetze übertragene Zuständigkeit zur Erhebung von Steuern und Abgaben. Die Steuerhoheit ist als Teil der Finanzhoheit in den Artikeln 105 ff. GG geregelt. Die Steuerhoheit umfasst: Sie ist in Kommunal-, Länder- (bzw. Kantons-) und Bundessteuern aufgeteilt. In ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhoheit

Steuerhoheit

Steuerhoheit Logo #42134Steuerhoheit, die staatliche Befugnis, Steuern festzusetzen (Gesetzgebungshoheit) und einzutreiben (Ertragshoheit), Finanzhoheit.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Steuerhoheit

Steuerhoheit Logo #42871Recht einer Gebietskörperschaft zur Auferlegung (Objektshoheit) und zur Vereinnahmung von Steuern (Ertragshoheit). Die Steuerhoheit steht in der Bundesrepublik Deutschland dem Bund ( Bundessteuern ), den Ländern ( Landessteuern ) und den Gemeinden ( Gemeindesteuern ) zu. Ertragshoheit einiger wichtiger Steuern steht Bund und Länder...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/steuerhoheit
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