
Form der Beteiligung im Entscheidungsprozess. Sie wird mit einer Verfügung  oft als Mitzeichnungsleiste  verkürzt und auf Grundlage des Geschäftsverteilungsplans  konzipiert. Auf einem von der federführenden  Stelle vorgelegten Entwurf  für ein ausgehendes Schreiben können die in der Verfügung aufgelisteten Stellen der Reihe nach oder in Ste...
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Mitentscheidung aufgrund Teilzuständigkeit. Durch Mitzeichnung wird die fachliche Verantwortung für den vertretenen Aufgabenbereich übernommen, § 15 II 4 Satz 2 GGO des Bundes. Der Mitzeichnende darf den Entwurf nicht eigenmächtig ändern, sondern nur seine Bedenken mitteilen bzw. die Mitzeichnung verweigern, sofern die Bedenken nic...
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