
Von den vier DNS-Bausteinen Adenin (A) und Thymin (T) sowie Guanin (G) und Cytosin (C) passen je zwei in ihrer Form wie Schlüssel und Schloss zusammen. A und T sind ein Paar, und C und G sind ein Paar, oder man kann auch sagen, sind komplementär (ergänzend). Der DNS-Einzelstrang ATGGTGCACCTGACTC ist komplementär zum D...
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Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der - wie ein Gesellschafter der OHG - unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Jede KG muss mindesten einen Komplementär haben. Der Komplementär führt die Geschäfte der KG.
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Komplementaer.htm

ergänzend
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https://users.ugent.be/~rvdstich/eugloss/DE/lijstk.html

ergänzend
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passend zu einander. Häufig im Zusammenhang mit DNA gebraucht, meint nichts anderes als daß Adenin nur mit Thymin und umgekehrt zueinander passen, und Guanin zu Cytosin. Kennt man einen Strang der DNA, kann man den Gegenstrang ergänzen. Da wo A ist muß T auf dem Gegenstrang sein, da wo G ist muß C sei...
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(hier:) Die Basen A und T bwz. C und G passen wie Schlüssel und Schloß zueinander; sie bilden, wenn sie sich in der DNA gegenüberliegen, aufgrund dieser Paßform ein Basenpaar aus: sie verhalten sich komplementär.
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(complementary). siehe Oppositionen , Bedeutungsbeziehungen, logische .
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(engl. unlimited partner) Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der anders als der . Kommanditist uneingeschränkt mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, wird Komplementär genannt. Der Komplementär beteiligt sich an der Gesellschaft hauptsächlich durch persön...
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Bei Kommanditgesellschaften (KG) wird bei den Eigenkapitalgebern zwischen Kommanditisten und Komplementären unterschieden. Erstere haften nur mit ihrer Kapitaleinlage für die Verbindlichkeiten der KG, Komplementäre treten dagegen als persönlich haftende Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen e...
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Komplementär der, [Kommanditgesellschaft].
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komplementär , Logik: das Verhältnis zweier sich gegenseitig ausschließender, sich aber ergänzender Begriffe (z. B. männlich/weiblich).
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Der Komplementär ist der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung umfasst sein gesamtes Vermögen. Übernimmt eine GmbH die Stellung eines Komplementärs, ist das Haftungsrisiko auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
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komplementär ergänzend.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Die Gesellschafter einer KG, OHG oder KGaA, welche als Vollhafter auftreten. Die Rechte und Pflichten des Komplementär sind mit denen der Gesellschafter der OHG gleichzusetzen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die Gesellschafter einer KG, OHG oder KGaA, welche als Vollhafter auftreten. Die Rechte und Pflichten des Komplementär sind mit denen der Gesellschafter der OHG gleichzusetzen.
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Unbeschränkt haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft (Kommanditist, Personengesellschaft). K. einer Kommanditgesellschaft kann auch eine juristische Person sein, insbesondere eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In diesem Fall spricht man von einer GmbH & Co. KG. Diese Rechtsfo...
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Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der - wie ein Gesellschafter der OHG - unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Jede KG muß mindesten einen Komplementär haben. Der Komplementär führt die Geschäfte der KG.
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https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Komplementaer.html

Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (oHG, KG, KGaA). Er ist der Geschäftsführer.Bei einer GmbH & Co.KG ist die GmbH der Komplementär der KG.
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Komplementaer.html

Mit Komplementär wird der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Für weiteres siehe dort.
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https://www.lexexakt.de/glossar/komplementaer.php

Ein Komplementär ist Gesellschafter einer KG oder KEG. Der Komplementär haftet unbeschränkt und solidarisch, arbeitet aktiv im Unternehmen mit und hat die volle Entscheidungsgewalt.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/k/komplementaer.php
(Börse & Finanzen) Als Komplementär wird der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. © Deutsches Derivate Institut
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https://www.onpulson.de/lexikon/2564/komplementaer/

Komplementär (franz.), ergänzend, als Komplement dienend; als Substantiv s. v. w. Vollgesellschafter in der Kommandit- und der sogen. stillen Gesellschaft der diese nach außen vertretende und die Geschäfte leitende Gesellschafter (s. Kommanditgesellschaft).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Eine im Rahmen einer → Kommanditgesellschaft persönlich unbegrenzt haftende natürliche oder juristische Person.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

(engl. unlimited partner ) Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der anders als der . Kommanditist uneingeschränkt mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, wird Komplementär genannt. Der Komplementär beteiligt sich an der Gesellschaft hauptsächlich durch persönlichen Arbeitseinsatz. Da er für Ve...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/komplementaer/komplementaer.htm
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