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Komplementär Logo #40177Von den vier DNS-Bausteinen Adenin (A) und Thymin (T) sowie Guanin (G) und Cytosin (C) passen je zwei in ihrer Form wie Schlüssel und Schloss zusammen. A und T sind ein Paar, und C und G sind ein Paar, oder man kann auch sagen, sind komplementär (ergänzend). Der DNS-Einzelstrang ATGGTGCACCTGACTC ist komplementär zum D...
Gefunden auf https://gene.de/

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Komplementär Logo #42090Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der - wie ein Gesellschafter der OHG - unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Jede KG muss mindesten einen Komplementär haben. Der Komplementär führt die Geschäfte der KG.
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Komplementaer.htm

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komplementär Logo #40155ergänzend
Gefunden auf https://users.ugent.be/~rvdstich/eugloss/DE/lijstk.html

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komplementär Logo #40012ergänzend
Gefunden auf https://www.biologie-lexikon.de/

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komplementär Logo #40069passend zu einander. Häufig im Zusammenhang mit DNA gebraucht, meint nichts anderes als daß Adenin nur mit Thymin und umgekehrt zueinander passen, und Guanin zu Cytosin. Kennt man einen Strang der DNA, kann man den Gegenstrang ergänzen. Da wo A ist muß T auf dem Gegenstrang sein, da wo G ist muß C sei...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40069

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Komplementär Logo #40074(hier:) Die Basen A und T bwz. C und G passen wie Schlüssel und Schloß zueinander; sie bilden, wenn sie sich in der DNA gegenüberliegen, aufgrund dieser Paßform ein Basenpaar aus: sie verhalten sich komplementär.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40074

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komplementär Logo #40199(complementary). siehe Oppositionen , Bedeutungsbeziehungen, logische .
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40199

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Komplementär Logo #42065(engl. unlimited partner) Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der anders als der . Kommanditist uneingeschränkt mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, wird Komplementär genannt. Der Komplementär beteiligt sich an der Gesellschaft hauptsächlich durch persön...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Komplementär Logo #42101Bei Kommanditgesellschaften (KG) wird bei den Eigenkapitalgebern zwischen Kommanditisten und Komplementären unterschieden. Erstere haften nur mit ihrer Kapitaleinlage für die Verbindlichkeiten der KG, Komplementäre treten dagegen als persönlich haftende Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen e...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

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Komplementär Logo #42134Komplementär der, [Kommanditgesellschaft].
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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komplementär Logo #42134komplementär , Logik: das Verhältnis zweier sich gegenseitig ausschließender, sich aber ergänzender Begriffe (z. B. männlich/weiblich).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Komplementär Logo #42219Der Komplementär ist der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung umfasst sein gesamtes Vermögen. Übernimmt eine GmbH die Stellung eines Komplementärs, ist das Haftungsrisiko auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

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komplementär Logo #42249komplementär ergänzend.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

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Komplementär Logo #42047Die Gesellschafter einer KG, OHG oder KGaA, welche als Vollhafter auftreten. Die Rechte und Pflichten des Komplementär sind mit denen der Gesellschafter der OHG gleichzusetzen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Komplementär Logo #42811Die Gesellschafter einer KG, OHG oder KGaA, welche als Vollhafter auftreten. Die Rechte und Pflichten des Komplementär sind mit denen der Gesellschafter der OHG gleichzusetzen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Komplementär Logo #42036Unbeschränkt haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft (Kommanditist, Personengesellschaft). K. einer Kommanditgesellschaft kann auch eine juristische Person sein, insbesondere eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In diesem Fall spricht man von einer GmbH & Co. KG. Diese Rechtsfo...
Gefunden auf https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

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Komplementär Logo #40050Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der - wie ein Gesellschafter der OHG - unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Jede KG muß mindesten einen Komplementär haben. Der Komplementär führt die Geschäfte der KG.
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Komplementaer.html

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Komplementär Logo #40076Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (oHG, KG, KGaA). Er ist der Geschäftsführer.Bei einer GmbH & Co.KG ist die GmbH der Komplementär der KG.
Gefunden auf https://www.investmentfonds.de/glossar_Komplementaer.html

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Komplementär Logo #42834Mit Komplementär wird der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Für weiteres siehe dort.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/komplementaer.php

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Komplementär Logo #40010Ein Komplementär ist Gesellschafter einer KG oder KEG. Der Komplementär haftet unbeschränkt und solidarisch, arbeitet aktiv im Unternehmen mit und hat die volle Entscheidungsgewalt.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/k/komplementaer.php

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Komplementär Logo #42709(Börse & Finanzen) Als Komplementär wird der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. © Deutsches Derivate Institut
Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/2564/komplementaer/

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Komplementär Logo #42295Komplementär (franz.), ergänzend, als Komplement dienend; als Substantiv s. v. w. Vollgesellschafter in der Kommandit- und der sogen. stillen Gesellschaft der diese nach außen vertretende und die Geschäfte leitende Gesellschafter (s. Kommanditgesellschaft).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Komplementär Logo #42832Eine im Rahmen einer → Kommanditgesellschaft persönlich unbegrenzt haftende natürliche oder juristische Person.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm

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Komplementär Logo #42880(engl. unlimited partner ) Der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der anders als der . Kommanditist uneingeschränkt mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, wird Komplementär genannt. Der Komplementär beteiligt sich an der Gesellschaft hauptsächlich durch persönlichen Arbeitseinsatz. Da er für Ve...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/komplementaer/komplementaer.htm
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