[Achtung: Schreibweise von 1811] Grüßen, verb. reg. act. Gutes wünschen, zur Bezeigung seiner Gewogenheit, Ergebenheit und guten Gesinnung, besonders bey der Begegnung. Jemanden grüßen. Grüße ihn von meinetwegen, in... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3462