
Fußpfleger sind Gewerbetreibende, sie üben keinen freien Beruf aus. Auch die Zusatzbezeichnung 'medizinischer' Fußpfleger ändert daran nichts. Die Einkünfte des Fußpflegers unterliegen damit der Gewerbesteuer.
siehe hierzu auch: Lexikon:...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Fußpfleger, medizinischer Fußpfleger.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.