
Möglicherweise, nicht zwingend. In der Medizin meist gebraucht im Zusammenhang mit möglichen, aber nicht immer und unbedingt auftretenden Symptomen einer Krankheit, möglichen Therapiealternativen oder einer möglichen, aber nicht zwingenden Ätiologie. Bsp.: f. pathogener Erreger heißt: die Anwesenhei...
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fakultativ heißt: möglich, aber nicht zwingend
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https://www.biologie-lexikon.de/

(lat.) 'nach freiem Ermessen'.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

fakultativ , nach eigener Wahl, nicht verbindlich (z. B. Unterricht); Gegensatz: obligatorisch.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

fakultativ
En: facultative bei Möglichkeit, den Möglichkeiten entsprechend, wahlfrei (Ggs.
obligat).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

(lat. freigestellt) - Damit werden Lehrveranstaltungen bezeichnet, deren Besuch dem Studierenden völlig freigestellt ist, die Inhalt werden nicht geprüft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42330

nach belieben; unter gewissen Umständen; z.B. fakultativ aerob: Organismen wachsen normalerweise unter Sauerstoffabschluss (anaerob), können aber auch mit Sauerstoff wachsen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42780

Fakultativ (lat.), dem eignen Belieben, Ermessen überlassen, freigestellt (Gegensatz: obligatorisch).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

»Wahlfach
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/52181294-b9e

Nach eigener Wahl, nicht zwingend (Gegenteil von
obligatorisch). Der Begriff kommt im Hochschulbereich insbesondere im Zusammenhang mit Lehrangeboten vor. Fakultative Veranstaltungen können, müssen aber nicht besucht werden.
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(Text von 1927) Fakultativ
lat. facultas Fähigkeit, freigestellt, wahlfrei, freiwillig, z. B. für Sterilität, absichtliche Unfruchtbarkeit.
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https://www.textlog.de/13846.html

Freiwillig, unverbindlich, nicht unbedingt, nicht zwangsläufig
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https://www.vetion.de/lexikon/
(allgemein) optional; dem Belieben, dem freiem Ermessen überlassen; unverbindlich; wahlfrei; Beispiel: fakultative Unterrichtsfächer. Gegensatz: obligatorisch.
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(Sprachwissenschaft) 1. fakultative Ergänzung (Aktant): in der Dependenzgrammatik ein nicht obligatorisches, aber von der Valenz des Verbs abhängiges Satzglied; z. B. Er fährt nach München ; 2. fakultative Variante: Allophon.
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