
Mangels anderweitiger Bestimmung ist die Bank bei einer Überweisung berechtigt, diese auch auf ein anderes Konto des Empfängers vorzunehmen. Die formularmäßige F. ist vom BGH als gegen § 9 AGBG verstoßend und damit unwirksam angesehen worden.
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Fakultativklausel.htm

Mangels anderweitiger Bestimmung ist die Bank bei einer Überweisung berechtigt, diese auch auf ein anderes Konto des Empfängers vorzunehmen. Die formularmäßige F. ist vom BGH als gegen § 9 AGBG verstoßend und damit unwirksam angesehen worden.
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/F/Fakultativklausel.html
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