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Abgabe Logo #42000 Als Abgaben sind materielle Aufwendungen – insbesondere Steuern – zu verstehen, die zu Abgabeleistungen verpflichtete Personen an empfangsberechtigte Personen oder Institutionen abzuführen haben. In Geldwirtschaften handelt es sich hierbei vor allem um Geldzahlungen, in Naturalwirtschaften werden stattdessen Naturalien abgeführt (vgl. zum Be...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe

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Abgabe Logo #42000[Begriffsklärung] - Abgabe steht für: ...
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Abgabe Logo #42000[Verfahren] - ...
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Abgabe Logo #42000[Verwaltung] - Abgabe bezeichnet in der Verwaltung das Weiterreichen eines Verfahrens und der zu diesem Verfahren gehörenden Akten an eine andere Behörde, weil diese zuständig geworden ist oder weil sie die Akten vorübergehend für ein anderes Verfahren benötigt. Von Abgabe spricht man auch, wenn Akten zum endgültigen...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe_(Verwaltung)

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Abgabe Logo #42003I. öffentliche Abgabe, Steuer, Zoll usw. II. Tratte III. Verkauf
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

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Abgabe Logo #42015ist die Leistung von Gegenständen an die Allgemeinheit, an eine besondere Einrichtung oder an besondere einzelne. Die rechtliche Grundlage der A. ist verschieden. Meist beruht die A. auf einer Pflicht zur Unterstützung als Gegenleistung für einen Schutz oder eine Gebrauchsmöglichkeit. In der Naturalwirtschaft besteht die A. in Sachen, in der Ge...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Abgabe Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Abgabe, plur. die -n. 1) Die Handlung des Abgebens in den eigentlichen Bedeutungen des Zeitwortes; ohne Plural. Die Abgabe eines Briefes, eines Buches u.s.f. 2) Dasjenige, was einem andern abgegeben wird; besonders, was Unterthanen von ihrem liegenden und fahrenden Vermögen der Obrigkeit...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_307

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Abgabe Logo #42090Gem. Abgabenordnung (AO) Oberbegriff für alle Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben. Während Steuern Abgaben ohne konkreten Gegenleistungsanspruch aufgrund der Finanzhoheit einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft darstellen (z. B. Einkommensteuer), sind Gebühren und Beiträge Abgaben mit ei...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abgabe.htm

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Abgabe Logo #40102Regional unterschiedlicher Zuschlag auf den Nettobetrag einer Rechnung, z.B. Ausgleichsabgabe oder Bigge-Beitrag.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Abgabe Logo #42303Ab¦ga¦be [f. 11 ] 1 [nur Sg.] das Abgeben 2 [Pl.] ~n regelmäßige Zahlungen an eine öffentlich-rechtliche Einrichtung (z. B. Steuern, Versicherungsbeiträge)
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Abgabe Logo #42047Unter einer Abgabe ist im wirtschaftlichen Sinn eine Zahlung an eine öffentlich rechtliche Stelle zu verstehen. So zum Beispiel an den Staat oder eine Kommune in Form von Steuern, Gebühren oder Beiträgen. Weitere Beispiele für Abgaben sind die Beiträge an die'  Sozialversicherungsträger in Form der Sozialversicherungsbeiträge, welche vom Lo...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Abgabe Logo #42811Unter einer Abgabe ist im wirtschaftlichen Sinn eine Zahlung an eine öffentlich rechtliche Stelle zu verstehen. So zum Beispiel an den Staat oder eine Kommune in Form von Steuern, Gebühren oder Beiträgen. Weitere Beispiele für Abgaben sind die Beiträge an die'  Sozialversicherungsträger in Form der Sozialversicherungsbeiträge, welche vom Lo...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Abgabe Logo #42810Aufschlag, Aufwand, Ertrag, Gebühr, Preis, Steuer, Taxe, Verzinsung, Zins, Zoll
Gefunden auf https://www.openthesaurus.de/synonyme/Abgabe

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Abgabe Logo #42295Abgabe ist allgemein jede dauernde Leistung, sie möge bedungen oder auferlegt sein. Es gibt sonach Privatabgaben, Lehns- und grundherrliche, Gemeinde-, Korporations- und Staatsabgaben oder Steuern. Das Weitere s. Auflagen und Steuern. Auch wird A. im Sinn von Tratte (s. Wechsel) gebraucht.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Abgabe Logo #42175(Text von 1910) Auflage 1). Abgabe 2). Auflage (eines Buches) Abgabe bezeichnet das, was der einzelne von seinem Eigentums zur Erhaltung des Staates gibt, Auflage (= das, was jemandem aufgelegt wird) die Steuer, welche der Staat von bestimmten Gegenständen erhebt. Es wür...
Gefunden auf https://www.textlog.de/38562.html
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