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Antragsdelikt

Antragsdelikt Logo #42000 Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Unterschieden wird zwischen == Reines Antragsdelikt == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Antragsdelikt

Antragsdelikt Logo #40014Antragsdelikt, Gruppe von Straftaten, deren strafrechtliche Verfolgung nur stattfinden kann, wenn ein Strafantrag vorliegt. Antragsdelikte stellen damit eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Opfers zur Strafverfolgung verpflichtet ist. Den für ein Antragsdelikt erforderlichen Strafantrag kann d...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Antragsdelikt

Antragsdelikt Logo #42134Antragsdelikt, Recht: strafbare Handlung, die nur auf Antrag des Verletzten oder anderer Antragsberechtigter verfolgt wird (z. B. Beleidigung). Das Recht, den Antrag zu stellen, erlischt nach drei Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem der Berechtigte von der Handlung und der Person des Täters Kennt...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Antragsdelikt

Antragsdelikt Logo #42303Straftat, die die Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen, sondern nur auf einen Strafantrag des Verletzten hin verfolgt (z. B. Hausfriedensbruch) .
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Antragsdelikt

Antragsdelikt Logo #42834Im Strafprozessrecht wird mit Antragsdelikt ein Delikt bezeichnet bei dem die Staatsanwaltschaft nicht von Gesetz wegen ermittelt (Offizialdelikt), sondern nur auf Antrag durch den Verletzten bzw. je nach Delikt auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Die Delikte die nur auf Antrage verfolgbar sind nennt...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/antragsdelikt.php
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