
Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Unterschieden wird zwischen == Reines Antragsdelikt == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Antragsdelikt, Gruppe von Straftaten, deren strafrechtliche Verfolgung nur stattfinden kann, wenn ein Strafantrag vorliegt. Antragsdelikte stellen damit eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig vom Willen des Opfers zur Strafverfolgung verpflichtet ist. Den für ein Antragsdelikt erforderlichen Strafantrag kann d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Antragsdelikt, Recht: strafbare Handlung, die nur auf Antrag des Verletzten oder anderer Antragsberechtigter verfolgt wird (z. B. Beleidigung). Das Recht, den Antrag zu stellen, erlischt nach drei Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem der Berechtigte von der Handlung und der Person des Täters Kennt...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Straftat, die die Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen, sondern nur auf einen Strafantrag des Verletzten hin verfolgt (z. B. Hausfriedensbruch) .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Im Strafprozessrecht wird mit Antragsdelikt ein Delikt bezeichnet bei dem die Staatsanwaltschaft nicht von Gesetz wegen ermittelt (Offizialdelikt), sondern nur auf Antrag durch den Verletzten bzw. je nach Delikt auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Die Delikte die nur auf Antrage verfolgbar sind nennt...
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https://www.lexexakt.de/glossar/antragsdelikt.php
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