
Zwischenregierung (Zwischenherrschaft), die thatsächlich, nicht nach Recht und Verfassung, bestehende Staatsregierung in der Zeit nach der Vertreibung des legitimen Regenten bis zu dessen Rückkehr (Restauration). Solche Zwischenherrscher waren z. B. Napoleon I. und die von ihm in Spanien, Neapel, Westfalen und anderwärts eingesetzten Fürsten. I...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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