
Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw. welches Gericht im Einzelfall rechtlich zu hoheitlichem Handeln ermächtigt und verpflichtet ist. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist eine formelle Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit öffentlich-rechtlichen Verwaltungshandelns und für die Tät...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zuständigkeit

ist die Berechtigung und Verpflichtung der Wahrnehmung einer Aufgabe. In einer Rechtsordnung muss die jeweilige Z. festgelegt werden. Dies muss umso genauer geschehen, je komplexer die betreffende Gesellschaft gestaltet ist.Kaser § 82 II 3b, c; Sellert, W., Über die Zuständigkeitsabgrenzung, 1965; Hafke, H., Zuständigkeit in geistlichen Streiti...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Bereich, auf den sich die Kompetenz einer Behörde oder Stelle erstreckt, nach Aufgabenart und nach regionalem wie organisatorischem Umfang. Sie ermöglicht die eindeutige Abgrenzung der Verantwortung zu anderen Stellen.
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https://training.ehri-project.eu/glossar-der-archiv-und-aktenkundlichen-beg

Die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger für Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem zuletzt gezahlten Beitrag. Innerhalb der Arbeiterrentenversicherung ist die LVA zuständig, in deren Bereich die Berechtigten wohnen. Ist ein einziger Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt, ist die Bundesknappschaft zuständig. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Organisationsobjekt des Organisationsmanagements, das in einer Regel zur Bearbeiterermittlung verwendet werden kann. Eine Zuständigkeit ordnet Werten oder Wertebereichen von Containerelementen des Regelcontainers Bearbeiter zu.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Zuständigkeit, Kompetenz, der einer Behörde oder einem Beamten zustehende Geschäftsbereich, besonders die einem Gericht zugewiesene Gerichtsbarkeit. Im Gerichtsverfahren sind zu unterscheiden: die sachliche Zuständigkeit, die bestimmt, welches Gericht in erster Instanz einen Rechtsstreit seiner Art ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Berechtigung und Verpflichtung zum Tätigwerden ('formale Kompetenz'); Ergebnis der Arbeitsteilung; sind mehrere Zuständigkeiten betroffen, sind alle zuständigen Stellen zu beteiligen, z. B. durch Mitzeichnung
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Zuständigkeit (Geschäftskreis, Kompetenz, Ressort), der einer Behörde gesetzte Kreis ihrer Wirksamkeit und ihre hiernach für den einzelnen Fall sich bestimmende amtliche Befugnis. Diese Z. ist zunächst eine sachlich begrenzte je nach der Verschiedenartigkeit der Amtsthätigkeit der Behörden (Justiz-, Verwaltungs-, Gemeinde-, Finanz-, Militär...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Befugnis zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und zur Wahrnehmung eines bestimmten Aufgabenkreises; auch diese Tätigkeit bzw. dieser Aufgabenkreis selbst. Im behördlichen und gerichtlichen Verfahren werden örtliche, sachliche und funktionelle (instanzielle) Zuständigkeiten unterschieden.
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https://www.wissen.de//lexikon/zustaendigkeit
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