
Das Zeugenschutzgesetz (ZSchG) wurde am 30. April 1998 vom deutschen Bundestag beschlossen. Es regelt, welche Personen vor Gericht in welchem Umfang geschützt werden müssen: In folgenden Fällen werden Zeugen nach dem Gesetz geschützt: 2001 wurde ein neues Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz (ZSHG) verabschiedet, unter dem auch Familienangehöri...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugenschutzgesetz
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