
Zehnter Teil der Feldfrucht als Abgabe zum Unterhalt des Klerus, eingeführt mit der Christianisierung im Mittelalter. Ein Drittel des Zehents stand dem Diözesanbischof zu, der Rest dem Lokalklerus. Der Zehent lag auf allen untertänigen Gründen, begründete aber selbst keine persönliche Abhängigkeit vom Zehentherrn. Zehentrecht wurde daher bal...
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