Zehentamt Bedeutung

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Zehentamt

Zehentamt Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zehentamt, des -es, plur. die -ämter, ein Amt, oder Collegium solcher Personen, welche den Zehenten für den Zehentherren einnehmen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_229
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