
Leistungen, die Patienten zusätzlich zur medizinisch-ärztlichen Grundversorgung in Anspruch nehmen können. Wahlleistungen existieren in Bezug auf die Unterkunft (z.B. Zweibettzimmer, Telefon, Fernsehgerät) und in Bezug auf die ärztliche Betreuung (z.B. Chefarztwahl). Für Wahlleistungen ist die Entgeltart 50 zu erfassen.
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