
Verzicht steht für: Rechtswesen: Siehe auch ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verzicht

ist die rechtsgeschäftliche Aufgabe eines Rechts oder eines rechtlichen Vorteils. Der V. ist bereits dem römischen Rechts bekannt. Vermutlich unabhängig hiervon tritt er auch im Frühmittelalter auf. Auffällig sind die Verzichte auf römische Einreden in hoch- und spätmittelalterlichen Urkunden. Eine allgemeine Regelung ist nirgends erfolgt. E...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Verzicht, plur. die -en, von dem Zeitworte sich verzeihen, die Handlung, da man sich seines Rechtes oder seiner Ansprüche förmlich und feyerlich begibt; die Renunciation. Verzicht auf etwas leisten, thun. Die Verzicht beschwören. Die gethane Verzicht brechen. In einigen Oberdeutschen G...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1110

Auf Ansprüche auf Sozialleistungen, also auch auf Renten, kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werd...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Durch einen Teil- oder Vollverzicht wird ein Darlehen aus dem normalen Bearbeitungsablauf herausgenommen (z.B.: ein Vertragsangebot wird beendet bevor es in einen Vertrag überführt wird). Der ehemalige Zustand wird erst durch eine Reaktivierung wiederhergestellt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Auf Ansprüche auf Sozialleistungen, also auch auf Renten, kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn Leistungsträger oder Personen belastet ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Verzicht, die Aufgabe eines Rechts; sie ist eine Verfügung und insoweit wirksam, als ein Recht übertragbar ist. Der Verzicht wird in der Regel einseitig erklärt (besonders der prozessuale Verzicht auf Rechtsmittel oder die Klage); jedoch ist zum Verzicht auf Forderungen ein Vertrag zwischen Gläubige...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Verzicht wird die einseitige Aufgabe eines Rechts bezeichnet. Der Verzicht ist im Schuldrecht nicht vorgesehen, da § 397 BGB dies durch Erlassvertrag regelt. Verzichtet werden kann aber auf Einreden und Gestaltungsrechte. Ein Verzicht ist weiterhin im Sachenrecht möglich, z.B. Verzicht auf ein Grundstück (§ 928 BGB) und Verzicht auf eine be...
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https://www.lexexakt.de/glossar/verzicht.php

Verzicht (Entsagung, Renunziation), die Erklärung, daß man ein Recht aufgeben wolle. In der Regel kann man allen Rechten entsagen, aber nicht seinen Pflichten, und wo eine solche entgegensteht, ist auch der V. ungültig. Der Verzichtende muß auch wissen, worauf er verzichtet, und es hat also keine Wirkung, wenn im allgemeinen auf Einreden, z. B....
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Aufgeben eines Rechts oder eines Anspruchs.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

die vertragliche ( Erlass ) oder einseitige Erklärung der Aufgabe subjektiver Rechte, z. B. Verzicht auf Eigentum und Rechte an Grundstücken, Erbverzicht.
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https://www.wissen.de//lexikon/verzicht
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