
Ein Verzichtsurteil nach {§|306|zpo|juris} ZPO ergeht, sofern der Kläger im Prozess einen Verzicht erklärt und der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Das Verzichtsurteil kann in Rechtskraft erwachsen, da es ein Sachurteil ist und eine erneute Klageerhebung somit nach {§|705|zpo|juris} ZPO nicht mehr möglich ist. Der eventuell bestehend...
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Mit Verzichtsureil wird das abweisende Urteil bezeichnet, das bei wirksamem Verzicht gemäß § 306 ZPO gegen den Kläger ergeht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verzichtsurteil.php
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