[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hurkind, des -es, plur. die -er, in der harten Sprechart. 1) Im engsten Verstande, ein von einer öffentlichen Hure erzeugtes Kind, oder ein außer der Ehe erzeugtes Kind, dessen Vater die Mutter nicht mit Gewißheit anzugeben vermag. 2) In weiterer Bedeutung, ein uneheliches, außer der ...
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(Text von 1910) Bankart
1). Bastard
2). Hurkind
3). Uneheliches Kind
4). Unechtes Kind
5). Bankart (aus
Bankkart, einer ähnlichen Bildung wie Reinhart, Eberhart u. a; auch die Form
Bankert, Bankbein, Bankkind usw. ist gebräuchlich) heißt jedes Kind, das außer dem Ehebe...
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