
Die Negativerklärung oder Negativklausel ist eine in unbesicherten Kreditverträgen oder Anleihen enthaltene Zusicherung des Schuldners, dass er künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen wird oder gleichzeitig den von der Erklärung begünstigten Gläubigern gleichwertige Sicherheiten anbieten wird. Sie gehört zu den...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Negativerklärung

Verpflichtung eines Schuldners (Anleiheemittent oder Kreditnehmer) an den Gläubiger, ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu veräußern noch zu Gunsten Dritter zu beleihen. Die Negativerklärung dient somit als Ersatz für eine dingliche Besicherung. Insbesondere bei Industrieobligat...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/N/Negativerklaerung.htm

Der Schulder erklärt gegenüber den Gläubigern einer sonst ungesicherten Schuldverschreibung, dass er anderen Gläubigern keine oder nur nachrangige Sicherheiten einräumen wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Der Kreditnehmer darf eine (beliehene?) Immobilie weder veräußern noch mit anderen Grundpfandrechten belasten, gibt also eine so genannte Negativerklärung gegenüber dem Kreditinstitut ab.
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https://www.financescout24.de/wissen

Verpflichtung eines Schuldners (Anleiheemittent oder Kreditnehmer) an den Gläubiger, ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu veräußern noch zu Gunsten Dritter zu beleihen. Die Negativerklärung dient somit als Ersatz für eine dingliche Besicherung. Insbesondere bei Industrieobligationen, die von institutionellen Anlegern gez...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/N/Negativerklaerung.html

Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. 10.000 Euro). Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Dies könnte beispielsweise...
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https://www.interhyp.de/lexikon-negativerklaerung.html

In dieser verpflichtet sich der Kreditnehmer, während der Laufzeit eines Kredites sein Vermögen nicht durch Veräußerung oder Belastung seines Grundstückes oder durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an dritte Personen zuungunsten der Bank zu verändern (=obligatorisches Belastungs- und Veräußerungsverbot).
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Der Schulder erklärt gegenüber den Gläubiger n einer sonst ungesicherten Schuldverschreibung , dass er anderen Gläubiger n keine oder nur nachrangige Sicherheiten einräumen wird. Die Negativerklärung ist eine Verpflichtung eines Schuldner s an den Gläubiger , ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu veräußern noch an ei....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/negativerklaerung/negativerklaerun
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