
Das Hausrecht ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach {Art.|13|gg|juris} Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu, so etwa auch dem Gastwirt. Im Rahmen des Hausrechts kann unter bestimmten Umständen ein Hausverbot aus...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrecht
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hausrecht, des -es, plur. inus. das Recht, d. i. die Befugniß, welche so wohl dem Hausherren oder Hausbesitzer in seinem Hause oder in seiner Wohnung und in Ansehung derselben, als auch...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1323

Hausrecht, das Recht zur Wahrung des Hausfriedens. Hausrecht hat, wer die Befugnis besitzt, über die tatsächliche Benutzung des geschützten Raumes zu bestimmen, z. B. auch der Mieter gegenüber dem Vermieter.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

english: domiciliary right; right as master of the house; power of the keys Hausrecht ist das Recht, über den Aufenthalt in einem umgrenzten Raum zu bestimmen, d.h. Personen den Zutritt zu erlauben oder zu verbieten. In einer Mietwohnung ist Inhaber des Hausrechts der Mieter. In einer Behörde übt das Hausrecht der Behördenleiter aus. Der Vermi...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Hausrecht ist die Bezeichnung für das Recht über die Benutzung eines geschützten Raumes (z.B. Wohnung oder Geschäftsraum) verfügen zu dürfen. Das Hausrecht steht dem Besitzer zu, ggf. auch gegenüber dem Eigentümer. Das Hausrecht kann von stärkerem öffentlichen Recht gebrochen werden. Z.B. bei Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher oder ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/hausrecht.php

Die einem Besitzer (Mieter usw.) oder Eigentümer einer Immobilie vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, den Hausfrieden innerhalb von ihm kontrollierter Räumlichkeiten bzw. Gebäude oder auf entsprechenden Grundstücken nach seinen Vorstellungen, jedoch im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zu sichern.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

das Recht des Hausherrn, Wohnungs- oder sonstigen Inhabers befriedeten Besitztums, sich der widerrechtlichen Störung des Hausfriedens mit Gewalt zu erwehren.
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https://www.wissen.de//lexikon/hausrecht
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