
Ein Verwalter ist die mit der Verwaltung einer Sache betraute Dienstleistungs- bzw. Rechtsperson. Als Verwalter bezeichnet man im Besonderen: sowie historisch: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verwalter
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Verwalter, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. oder dessen Gattinn, die Verwalterinn, eine Person, welche verwaltet. 1 In engerer Bedeutung und in einigen Gegenden derjenige, welcher die Wirthschaft eines Landgutes im Nahmen des Eigenthümers besorget, und demselben die Einkünfte entweder...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1036

Fremdverwaltung Immobilienmanager, der das eigene Eigentum (im Verwaltungsbuchungskreis) und das Eigentum Dritter (in Mandatsbuchungskreisen) verwaltet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Der Verwalter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Aufgabe des Verwalters ist es, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer auszuführen und dass die Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.Bei einer neu errichteten Wohnungseigentumsanlage wird der Verwalter meist vom Bauträger und nicht von den Wohnung...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/v/verwalter.php

Diese Initiative enthält Definitionen unter anderem des `Verwalters` als `jede Person oder Stelle, deren Aufgabe es ist, die Masse zu verwalten oder zu verwerten oder die Geschäftstätigkeit des Schuldners zu überwachen`.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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