
Ein Verwaltervertrag regelt das Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem von ihr bestellten WEG-Verwalter. Die einzelnen Wohnungseigentümer werden nicht Vertragspartei. Der Verwaltervertrag dient dem Zweck, den Parteien eine entsprechende Rechts- und Handlungssicherheit hinsichtlich ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltervertrag

english: contract for management services Grundlage für den Abschluss eines Verwaltervertrages mit einer Wohnungs-/Teileigentümergemeinschaft ist die Bestellung des Verwalters. Ohne Bestellung wäre ein Verwaltervertrag unwirksam. Übernimmt der Verwalter †“ ohne bestellt zu sein †“ Verwaltungsaufgaben, handelt er als Geschäftsführer oh...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Die Bestellung des Verwalters bildet die Grundlage für den Verwaltervertrag. Der Verwaltervertrag ist ohne Bestellung des Verwalters unwirksam. Ein Verwaltervertrag ist für die Durchführung der Aufgaben des Verwalters nicht zwingend vorgeschrieben, es wird aber empfohlen einen abzuschließen (Streitigkeiten bei Kündigung us...
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/v/verwaltervertrag.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.