[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. einem Thoren und dessen Thorheit gemäß, eine Thorheit enthaltend und darin gegründet, in der zweyten Bedeutung des Wortes Thor. Ein thörichter Mensch. Thöricht handeln. Sein Geld auf eine thörichte Art durchbringen. Thörichte Anschläge Ehedem gebrauchte man es ...
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