
Das Wort Sache (althochdeutsch: sahha, mittelhochdeutsch: sache, vom gotischen: sakan, sôk, sakans = „Streiten“) bezeichnete in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit, einen Zwist mit einem Widersacher. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Sache
[Recht] - Der Begriff einer Sache wird in den Rechtsvorschriften unterschiedlicher Staaten abweichend definiert. == Deutschland == Zu unterscheiden ist zwischen Sachen des bürgerlichen Rechts und Sachen des öffentlichen Rechts. === Sachen des bürgerlichen Rechts === Nach deutschem Recht ist eine Sache ein körperlicher G...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Sache_(Recht)
[österr. Recht] - Scan eines Stiches nach Peter Paul Rubens aus eigenem Besitz "Cicero" Urheberrechte sind abgelaufen Status gemeinfrei - public domain ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Sache_(österr._Recht)

Sache nennen wir Verdinglichungen, die nicht sinnlich wahrnehmbar sind, also das, was wir mit Substantiven bezeichnen, obwohl es keine Substanz im Sinne von Materie hat. Ein Signal etwa - oder der Himmel - ist kein Ding, aber eine Sache. ==> dritte Sache
Gefunden auf
https://hyperkommunikation.ch/lexikon/sache.htm
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Sache, plur. die -n, Diminutivum, welches doch nur in einigen Fällen üblich ist, Sächlein, in der vertraulichen Sprechart Sächelchen; ein sehr altes Wort von weitem Umfange, dessen vornehmste Bedeutungen folgende sind. 1) Ein Zank, lauter Wortstreit; eine veraltete Bedeutung, von welc...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_0_36

i.S. des (§ 90) ist nur ein körperlicher (auch flüssiger oder gasförmiger) Gegenstand (anders z.T. bei den öffentlichen Sachen). Die S. muss also sinnlich wahrnehmbar und beherrschbar sein (z.B. nicht die freie Luft, das Meerwasser; anders z.B. Gas in Flaschen). Sachgesamtheiten sind keine S., sonde...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Sache.htm

In § 90 BGB sind Sachen als 'körperliche Gegenstände' definiert. Tiere sind zwar keine Sachen, werden aber gemäß § 90a BGB wie solche behandelt. Ferner erfolgt eine Einteilung in bewegliche und unbewegliche Sachen, wobei mit unbeweglichen Sachen nur Grundstücke gemeint sind. Für beide Arten existieren verschiedene Normen, so dass für den E...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Sache , bürgerliches Recht: jeder körperliche Gegenstand (feste, flüssige und gasförmige Körper, nicht Elektrizität, §§ 90 folgende BGB), auch nicht eine Sachgesamtheit, z. B. ein Warenlager. Man unterscheidet z. B. bewegliche (Fahrnis) und unbewegliche (z. B. Grundstücke), vertretbare (das heißt ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

i.S. des (§ 90) ist nur ein körperlicher (auch flüssiger oder gasförmiger) Gegenstand (anders z.T. bei den öffentlichen Sachen). Die S. muß also sinnlich wahrnehmbar und beherrschbar sein (z.B. nicht die freie Luft, das Meerwasser; anders z.B. Gas in Flaschen). Sachgesamtheiten sind keine S., sondern eine Vielzahl von Einzels. (z.B. ein Waren...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/S/Sache.html

Die 'Sache' ist ein Begriff aus der 'Kunst der Auslassung'. Immer, wenn man einen sexuellen Begriff nicht nennen wollte, sagte man 'die Sache', soweit die Kommunikationsteilnehmer sich einig waren, was gemeint war. Beispielsweise kam man zur Sache, wenn man den Geschlechtsverkehr ausübte, Frauen hat...
Gefunden auf
https://www.lechzen.de/Lexikon/Sache

Gemäß § 90 BGB sind Sachen körperliche Gegenstände. Zu der Behandlung von Tieren siehe dort. Das BGB unterscheidet grundsätzlich zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen (z.B. Grundstücke). StGB Das Strafrecht folgt hier dem BGB.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/sache.php

Saché war ein Mitglied der Gruppe von Dienerinnen, die Königin Amidala stets begleiteten. Wie alle königlichen Dienerinnen wurde auch sie in Selbstverteidigung ausgebildet. Sie war die Älteste unter den Dienerinnen der Königin und blieb nach Padmés Flucht auf Naboo zurück. Später war sie während der...
Gefunden auf
https://www.starwars-union.de/lexikon/478/Sach%E9/

(Text von 1930) Sache s. Person, Recht.
Gefunden auf
https://www.textlog.de/32577.html

(Text von 1910) Ding
1). Sache
2). Ding bezeichnet jedes Etwas nach seinem allgemeinsten Charakter des bloßen Seins, sowohl das sinnlich Wahrnehmbare, als auch das bloß Gedachte; es ist also der allgemeinere und umfassendere Ausdruck.
Sache hingegen nennt der Mensch diejenigen Dinge, die in einer...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38234.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.