
Sachen , im juristischen Sinn die unpersönlichen, materiellen Dinge der Außenwelt im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt (s. Res). Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche S. (Immobilien, Grundstücke), teilbare und unteilbare S., vertretbar...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(bürgerliches Recht) nur körperliche Gegenstände, begrenzte Stücke der den Menschen umgebenden Natur (§ 90 BGB), also nicht geistige Erzeugnisse und Rechte, aber auch nicht Mehrheiten von Sachen ( Sachgesamtheiten, Sachinbegriffe, z. B. Warenlager) als solche, ebenso nicht die wesentlichen Bestandteile oder das Zu...
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https://www.wissen.de//lexikon/sachen-buergerliches-recht
(öffentliches Recht) die Sachen im Gemeingebrauch (Straßen, Plätze, Meeresstrand, Gewässer) und das Verwaltungsvermögen (Gebäude, Übungsgelände u. a.).
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https://www.wissen.de//lexikon/sachen-oeffentliches-recht
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