
Als Sachentnahme wird die Entnahme betrieblicher Waren für den privaten Gebrauch bezeichnet. Verbucht werden Sachentnahmen mit dem Nettoeinkaufswert, genauer mit dem Widerbeschaffungswert, zuzüglich der Umsatzsteuer.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Sachentnahme wird die Entnahme betrieblicher Waren für den privaten Gebrauch bezeichnet. Verbucht werden Sachentnahmen mit dem Nettoeinkaufswert, genauer mit dem Widerbeschaffungswert, zuzüglich der Umsatzsteuer.
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