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Sacheinlage Logo #42000 == Deutsches Recht == Als Sacheinlage bezeichnet man die Einbringung von Sachen in eine Kapitalgesellschaft. Im Unterschied zu einer Bareinlage oder einer Sachübernahme ist daher in diesem Fall nicht Geld zur Aufbringung des Stammkapitals geschuldet. Vielmehr sind nach dem Gesellschaftsvertrag oder dem Kapitalerhöhungsbeschluss bestimmte Sachen ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Sacheinlage

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Sacheinlage Logo #42047Sacheinlagen sind Einlagen der Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft, die nicht als Bareinlagen erfolgen, sondern in Form von Sachen und Rechten Zu den Sacheinlagen gehören zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, Grundstücke, Grundpfandrechte oder Patente.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Sacheinlage Logo #42811Sacheinlagen sind Einlagen der Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft, die nicht als Bareinlagen erfolgen, sondern in Form von Sachen und Rechten Zu den Sacheinlagen gehören zum Beispiel Maschinen, Werkzeuge, Grundstücke, Grundpfandrechte oder Patente.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Sacheinlage Logo #42834Von einer Sacheinlage spricht man, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil nicht durch Geld, sondern durch Sachwerte, wie z.B. Grundstücke, Fahrzeuge etc. erbringt. Die Sacheinlage unterliegt besonderen Voraussetzungen. Siehe auch unter Sachgründung.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/sacheinlage.php

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Sacheinlage Logo #42871Einbringung von Sachwerten in ein Unternehmen als haftendes Kapital, Gegensatz Bareinlage.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/sacheinlage
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