
Vereinbarungsgemäße vorübergehende 'Stilllegung' eines Versicherungsvertrages. Der Vertrag an sich bleibt bestehen. Während des Ruhens des Vertrages sind jedoch weder von Seiten des Versicherungsnehmers Beiträge bzw. Prämien zu leisten, noch von Seiten der Versicherungsgesellschaft Versicherungsleis
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