[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichshofrath, des -es, plur. die -räthe, in dem Deutschen Staatsrechte. 1) Ein hohes Reichsgericht, welches sich an dem kaiserlichen Hoflager befindet, und den Reichsständen so wohl Recht spricht, als auch die Reichslehen ertheilet; ohne Plural. Daher die Reichshofrathsordnung, die dem...
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