
Als "Regulierungsverbot" wird (insbesondere nach Kfz-Unfällen) eine Anweisung des Schädigers (Versicherungsnehmers = VN) an seinen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer bezeichnet, Schadensersatzansprüche des Unfallgegners nicht oder nur teilweise auszugleichen. Tatsächlich aber steht diese Befugnis dem VN rechtlich nicht zu, da die Regulierungs.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Regulierungsverbot
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