
Die Richtlinien regeln rechtsverbindlich die Abgrenzung der Merkmale der Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI) und der Pflegestufen (§ 15 SGB) sowie das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 18 SGB XI). Sie gelten unabhängig davon, ob im häuslichen oder...
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