
Als Resultat der Gerichtsentscheidungen gegen Napster (siehe unten) beschließt die kommerzielle MP3-Tauschbörse - respektive die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) - im Frühjahr 2001 ab 1. Juli 2001 auf das NAP-Format umzusteigen. Der enthaltene Kopierschutz soll eine Weitergabe der Songs wirksam unterdrücken. Unangenehmer Nebeneffekt für Naps...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40025
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