
1. Mit materiellem Recht bezeichnet man das Recht, das die Regeln über Inhalt und Voraussetzungen von Ansprüchen enthält. Im Gegensatz dazu steht das formelle Recht (= Verfahrensrecht), dass die Regeln über die Durchsetzung der Ansprüche enthält. Beispiel: Das BGB enthält einen großen Teil des materiellen bürgerlichen Rechts, in dem z.B. d...
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