
Der Begriff Monarchie stammt von griechisch {polytonisch|μοναρχία} monarchía ab, das sich aus den Wörtern μόνος monos „ein“ und {polytonisch|άρχειν} archein „herrschen“ zusammensetzt, und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des...
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ist die Staatsform, bei der ein einzelner Mensch als Träger der Staatsgewalt an der Spitze des Staates steht. Sie ist bereits bei Aristoteles neben Aristokratie und Demokratie als eine Staatsform bezeugt. Seit dem Hochmittelalter kann die M. ständisch beschränkt werden. Seit 1688 entwickelt sich in England die konstitutionelle Monarchie. Ihr fol...
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Unter »Monarchie« versteht man die Verfassungsform eines Staates, in dem ein »legitimierter« Monarch ( Kaiser, König, Fürst) Träger der Staatsgewalt ist. Folgende Formen der Monarchie werden unterschieden: Erbmonarchie, wenn der Monarch durch Erbfolge bestimmt wirdWahlmonarchie, wenn der Monarc...
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(griech.) M. bezeichnet eine Staatsform, bei der eine einzelne Person (Monarch, Monarchin) i.d.R. auf Lebenszeit die Herrschaft ausübt. Zu unterscheiden sind 1) nach Art der Weitergabe der Herrschaft Erb- und Wahl-M., 2) nach der Herrschaftsbefugnis unbeschränkte (absolute) und eingeschränkte (konstitutionelle oder parlamentarische) M.
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Das Wort Monarchie ist vom griechischen Wort 'monarchia' abgeleitet. Da hier 'monos' in 'ein' und 'archein' in 'herrschen' zu übersetzen ist, ist 'monarchia' in 'ein Herrscher' zu übersetzen. Somit ist Monarchie eine Alleinherrschaft, eine Staatsform mit einem Monarch als Staatsoberhaupt. Laut Defin...
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Staat mit einem Herrscher (Fürst, König, Kaiser, usw.) an der Spitze...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42353

Staat mit einem Herrscher (Fürst, König, Kaiser, usw.) an der Spitze
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Mit Monarchie (griech.) wird die Alleinherrschaft eines Einzelnen (Monarchen) bezeichnet. Ist die Position des Monarchen vererblich spricht man von einer Erbmonarchie. konstitutionelle Monarchie Als konstitutionell bezeichnet man eine Monarchie, bei der die Stellung des Monarchen nicht allmächtig, sondern durch eine Verfassung (= Konstitution) bes...
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Monarchie (grch./spätlat. monarchia = Alleinherrschaft; spätmhd. monarchey). Im MA. Herrschaft eines einzelnen, durch Erbfolge oder Wahl legitimierten Menschen (des Monarchen), dem als Beauftragten Gottes auch höchste religiöse Verehrung zukommt. (s. Gottesgnadentum, König, Königswahl) Von 'http://u...
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Monarchie (griech., Alleinherrschaft, Einherrschaft, Einzelherrschaft), diejenige Staatsform, nach welcher die Staatsgewalt einem einzelnen (dem Monarchen, Regenten, Souverän, Landesherrn) übertragen ist. Letzterer allein erscheint als Regierender, alle übrigen Staatsangehörigen sind Regierte, im Gegensatz zur Republik (s. d.), in welcher die G...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Staatsform der Alleinherrschaft eines Monarchen (König, Fürst). Hierbei hat sich das System der Erbfolge in einer Familie gegenüber der Bestimmung durch Wahl durchgesetzt. Die Einzelheiten der Erbfolge (mit oder ohne Beteiligung der weiblichen Familienmitglieder, Volljährigkeit, Regentschaft u. Ä.) können entweder durch Gesetz (Gro�.....
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https://www.wissen.de//lexikon/monarchie
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