[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Klosterbruder, des -s, plur. die -brüder, derjenige in einem Mönchskloster, welcher die häuslichen Arbeiten in demselben verrichtet, gleichfalls die Ordensgelübde ablegen muß, und auch nur... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_1_1438