[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kammer-Präsident, des -en, plur. die -en, der Präsident einer fürstlichen Finanz-Kammer. Ingleichen der Präsident in einem Kammergerichte, welcher doch noch häufiger der Kammerrichter genannt wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_241