
Das Ius variandi ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache und bezeichnet das Recht eines Gläubigers zwischen zwei Leistungen wählen zu dürfen. Es beinhaltet das Gegenprinzip zur Bindungswirkung bei einseitigen Gestaltungserklärungen. Besondere Bedeutung kommt dem ius variandi im zivilrechtlichen Gewährleistungsrecht zu. So bestehen im K...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ius_variandi
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