
Jedes Anrecht (Anwartschaften und Ansprüche auf laufende Leistungen) wird innerhalb des Versorgungssystems geteilt in dem es erworben wurden. Beispielweise erhielte der ausgleichsberechtigte Ehegatte einen selbstständigen Versorgungsanspruch aus einer zu teilenden Direktzusage gegenüber dem Trägerunternehmen.
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