
Vermerk auf einem Wechsel oder Scheck mit der negativen Orderklausel «nicht an Order». Sie untersagt die Indossierung (Indossament) des Wechsels oder des Schecks. Diese werden damit zu Rektapapieren und können nur noch auf dem Wege der Zession übertragen werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Vermerk «nicht an Order» auf einem Wechsel oder Check. Eine Übertragung mittels Indossament ist damit ausgeschlossen. Sie kann nur noch durch Zession erfolgen, da die Rektaklausel das Orderpapier in ein Namenpapier verwandelt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

im Wertpapierrecht ein Vermerk wie „nicht an Order“, durch den eine Übertragung des Papiers mittels Indossament ausgeschlossen wird. Eine Rektaklausel des Ausstellers macht ein geborenes Orderpapier zum Namenspapier (Rektapapier), z. B. Rektawechsel, Rektascheck und ist für den Umlauf nicht geeignet.
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https://www.wissen.de//lexikon/rektaklausel
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