
Die Rechtsgeschichte ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechtswissenschaften als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist. Im deutschsprachigen Raum wird sie traditionell als juristische Grundlagenwissenschaft an juristischen Fakultäten gelehrt und zerfällt in einen romanistischen, germanistischen und...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeschichte

ist die (Lehre von) vergangene(n) rechtliche(n) Sollensordnung(en). Ein rechtsgeschichtlicher Abriß findet sich bereits bei Pomponius (Mitte 2. Jh. n. Chr.). Auch einige Prologe der Volksrechte liefern Nachrichten über die Rechtsentwicklungen. Rechtsgeschichtliche Überblicke des Spätmittelalters sind nicht erhalten. Die erste R. bietet Aymar du...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Rechtsgeschichte , s. Rechtswissenschaft.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

der Zweig der Rechtswissenschaft, der die Erforschung des Werdegangs der Rechtsordnung zum Gegenstand hat; einzelne Fächer sind römisches Privatrecht, deutsche Rechtsgeschichte und römische Rechtsgeschichte, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Geschichte des Kirchenrechts.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/rechtsgeschichte
Keine exakte Übereinkunft gefunden.