
Mediendienst ist 1. ein Rechtsbegriff und 2. im allgemeinen Sprachgebrauch eine Bezeichnung für Dienstleister im Medienwesen. == Mediendienst als Rechtsbegriff == === Rechtliche Regelung === Der Rechtsbegriff Mediendienst stammt aus dem früheren Staatsvertrag über Mediendienste. Seit 1. März 2007 wird stattdessen der umfassendere Rechtsbegriff...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mediendienst

Ein Dienst, der nachrichtentechnische Übermittlungsfunktionen zum Verbreiten von Informationen und Inhalten (ücontentü) an eine Allgemeinheit nutzt. Er ist rundfunkähnlich, nicht aber rundfunkidentisch. Näheres ist in Deutschland im Mediendienste...
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=M&id=28049&page=1
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